Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 214/12

Tenor

  • 1 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts vom 14.11.2012 (10 O 487/11 wird zurückgewiesen.

  • 2 Die Kosten der Berufung trägt der Kläger

  • 3 Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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