Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 96/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und Streithelferin der Beklagten zu 2) wird das Urteil der 36. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12.06.2012 – 36 O 211/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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