Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 192/12

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.10.2012 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 11/12 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die im Unterlassungstenor in Bezug genommene Internetpräsentation wie folgt farblich gestaltet ist:

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II. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird beschränkt auf die Frage des Verstoßes gegen die fachliche Sorgfalt zugelassen.


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