Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 200/12

Tenor

  • 1 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 28.11.2012 (-82 O 154/11-) aufgehoben.

  • 2 Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Berufung an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

  • 3 Die Revision wird zugelassen.


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