Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 36/13

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 30.01.2013 – verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 92/12 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.


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