Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 1 U 43/12

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.04.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 14 O 372/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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