Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 25 UF 40/13

Tenor

Auf die Beschwerde des Standesamtes der Stadt M vom 25. Januar 2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 22. Januar 2013 (32 F 388/12) abgeändert. Der Kindesmutter Frau E wird das Recht zur Bestimmung des Familiennamens für das Kind H, geboren am 00.00. 2012, übertragen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.


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