Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 27 UF 64/13

Tenor

I.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schleiden vom 13.03.2013 (Az.: 12 F 69/10 VA) wird zurückgewiesen.

II.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens im Übrigen werden dem Antragsteller auferlegt.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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