Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 331/13

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Haftbefehl des Amtsgerichts A. vom 29.11.2011in der Fassung des Haftfortdauerbeschlusses der x. großen Strafkammer des Landgerichts A. vom 20.09.2012  aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.


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