Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 111/13

Tenor

I.               Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil mit den jeweils zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben,

1.               hinsichtlich der Verurteilung wegen „vorsätzlichen Duldens des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne den erforderlichen Versicherungsschutz“; insoweit wird der Angeklagte auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen;

2.              im Schuldspruchs wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Nötigung (zweite Tat vom 2. Mai 2012),

3.              im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlicha) der dazu verhängten Einzelstrafe,b) der Gesamtstrafe undc) der Maßregel.

II.              Im Umfang der Aufhebung zu I. 2. und 3. wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.


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