Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 7/13

Tenor

  • I Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 04.01.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -3 O 102/12- gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

  • II Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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