Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 59/13

Tenor

  • I Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 14.03.2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -10 O 302/11- gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

  • II Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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