Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 20 W 45 + 49/13

Tenor

Die Beschwerdeverfahren 20 W 45/13 und 20 W 49/13 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die sofortige Beschwerden des Beklagten gegen die Beschlüsse der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. Mai 2013 und 11. Juni 2013 – 4 O 154/12 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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