Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 34/13

Tenor

1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 22.01.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 4 O 473/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

2. Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.


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