Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 25 UF 78/13

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 21. März 2013 (322 F 274/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Anträge der Antragstellerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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