Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 212/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 21.11.2012 (10 O 165/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.609,62 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 60,07 € seit dem 10.2.2012, aus 405,70 € seit dem 6.9.2011, aus 514,85 € seit dem 25.2.2011, aus 149,37 € seit dem 12.10.2010, aus 254,48 € seit dem 17.4.2010 und aus 225,15 € seit dem 23.12.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin und die weitergehende Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Klägerin zu 40 % und der Beklagten zu 60 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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