Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 9/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.12.2011 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 29 O 242/10 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Klageabweisung im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 3.022,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2011 zu zahlen.                         

Die weitergehende Berufung der Beklagten  wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz werden der Klägerin mit     

70 %, der Beklagten mit 30 %  auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin mit 58 %, die Beklagte mit 42 %                           zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108109110111112113114115116117118119120121122123124125126127

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.