Anerkenntnisurteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 10/13

Tenor

  • I Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.12.2012 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 332/12 – wird zurückgewiesen.

  • II Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

  • III Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

IV. Die Revision wird zugelassen.


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