Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 502/13

Tenor

Der Beschluss der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 18.07.2013 (Az.: 104 Qs 54/13) und der Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 03.06.2013 (Az.: 648 Ls 518/13) werden aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandene notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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