Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 2 X (Not) 16/12

Tenor

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  • 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • 4. Die Berufung wird nicht zugelassen.

  • 5. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 50.000,00 € festgesetzt.


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