Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 18 U 98/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13. Juni 2013 – 27 O 31/13 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil und die vorliegende Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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