Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 64/13

Tenor

1.Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.04.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 400/12 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar, und zwar hinsichtlich des Unterlassungsausspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.