Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 1 U 56/13

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.06.2013 – 4 O 39/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


G r ü n d e :

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