Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 137/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8.8.2013 (10 O 562/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.659,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 104,08 € seit dem 02.9.2009, aus weiteren 509,78 € seit dem 17.11.2011, aus weiteren 473,08 € seit dem 31.3.2012, aus weiteren 213,72 € seit dem 22.2.2012 und aus weiteren 358,78 € seit dem 19.7.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Beklagten zu 32 %, der Klägerin zu 68 % auferlegt.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 42 %, die Klägerin zu 58 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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