Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 12 WF 19/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 6.1.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Jülich vom 29.11.2013 (10 F 716/13) in der Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 27.1.2014 (10 F 716/13) wird zurückgewiesen.


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