Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 178/13

Tenor

1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 14.10.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 1 O 314/12 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

2. Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.


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