Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 41/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 28.10.2013 – 18 O 19/09 – in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 26.11.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.


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