Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 131/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. September 2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 438/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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