Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 78/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Klägerin das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.03.2013 – 9 O 191/12 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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