Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 6/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der von dem Amtsgericht – Familiengericht – Brühl am 05.12.2012 erlassene Beschluss – 32 F 13/12 – teilweise abgeändert und gegen die Kindesmutter unter gleichzeitiger Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels ein Ordnungsgeld in der Höhe von 500,00 € festgesetzt.

Die in beiden Rechtszügen entstandenen Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.