Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 12 UF 2/14

Tenor

Der Gegenvorstellung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers vom 07.03.2014 gegen die Festsetzung des Beschwerdewertes im Beschluss vom 11.02.2014 (AZ.: 12 UF 2/14) wird nicht entsprochen.


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