Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 13/14

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.12.2013 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln -  33 O 68/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leisten. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt bezüglich des Unterlassungsanspruchs 200.000,00 € und im übrigen für die Beklagte 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für die Kläger 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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