Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 Sch 17/13

Tenor

Der vom Schiedsgericht der FOSFA (Federation of Oils, Seed and Fats Association Ltd., E, GB-London F, Vereinigtes Königreich), bestehend aus den Schiedsrichtern J. D und B, zwischen den Parteien ergangene Schiedsspruch Nr. 4243 (Award of Arbitration NO 4243) vom 26.03.2012 wird mit folgendem Tenor im Inland für vollstreckbar erklärt:

Die Antragsgegnerin hat an die Antragstellerin 388.664,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4,25% p.a. seit dem 01.10.2007, die vierteljährlich ab dem 01.10.2007 berechnet werden, zu zahlen.

Die Antragsgegnerin hat die Kosten, Gebühren und Auslagen des Schiedsverfahrens zu tragen. Dies gilt insbesondere für die Gebühren der Federation in Höhe von 810,00 £, die Gebühren der Schiedsrichter in Höhe von 8.650,00 £ und die Gebühren für Nicht-Mitglieder in Höhe von 1.500,00 £.

Die Antragsgegnerin hat an die Antragstellerin 250,00 £ für die Ernennung eines Schiedsrichters im Namen der Antragsgegnerin zu zahlen.

Die Kosten dieses Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.


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