Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 177/14

Tenor

Der Antrag der Klägerinnen vom 01.12.2014 auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.10.2014 - 16 O 328/13 - wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 10.10.2014 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 328/13 - wird gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich etwaiger außergerichtlicher Kosten des Wiedereinsetzungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1. zu 19%, die Klägerin zu 2. zu 79% und die Klägerin zu 3. zu 2%.


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