Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 135/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 14. April 2014 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8. April 2014 – 24 O 350/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen den Beschwerdeführern zur Last.


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