Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 142/14

Tenor

Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten wie folgt auferlegt, nachdem der Antragsteller seinen verfahrenseinleitenden Sachantrag zurückgenommen hat:

Die im ersten Rechtszug entstandenen Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller, die Kosten des Rechtsmittelverfahrens der Antragsgegner.

Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 3.822,00 Euro festgesetzt.


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