Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 28/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der von dem Amtsgericht – Familiengericht – Wipperfürth am 11.02.2015 erlassene Beschluss – 10 F 66/14 – dahingehend teilweise abgeändert, dass die im Rahmen der Beiordnung der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners ausgesprochene Beschränkung „zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts“ entfällt.


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