Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 133/14

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.07.2014 (3 O 199/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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