Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 7 VA 1/15

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, über den im Rahmen des Ermittlungsverfahrens 1 Js 1128/14 gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft Aachen auf Einsicht in die Betreuungsakte Amtsgericht Aachen – Az. 71 XIV 3296.L – nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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