Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 139/14

Tenor

I.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Juli 2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln (3 O 187/12) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

II.

Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.