Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 26 WF 57/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 24.03.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gummersbach vom 27.02.2015 (22 F 28/15) wird nach Übertragung der Entscheidung auf den Senat zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Beschwerdewert wird auf 500 EUR festgesetzt.


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