Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 154/14

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 2.10.2014 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 125/13 – wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 12.122,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.11.2011 sowie Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 837,52 € zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

4.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.


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