Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 29/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 27.02.2015 – 84 O 61/14 SH I – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.


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