Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 18 Wx 1/15

Tenor

Auf die Beschwerden der Antragstellerinnen wird - in teilweiser Abänderung des angefochtenen Beschlusses – Rechtsanwalt Dr. F W aus L (M Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) zum Versammlungsleiter der Hauptversammlung vom 19.06.2015 bestimmt, soweit die Behandlung der sich auf ihr Ergänzungsverlangen beziehenden Tagesordnungspunkte betroffen ist. Die - weitergehende - Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor dem Registergericht tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.