Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 32/15

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen vom 3.2.2015 (41 O 90/12) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.


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