Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 28 Wx 6/15

Tenor

Die Rechtsbeschwerde vom 07.04.2015 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 25.02.2015 – 37 T 13/15 – wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten trägt die Rechtsbeschwerdeführerin. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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