Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 42/15

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Februar 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn ‑ 9 O 221/14 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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