Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 149/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. August 2014 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 24/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.


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