Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 191/15

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 3. gegen den am 23.03.2015 erlassenen Ausschließungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 16.03.2015 - 378 II 122/14 - wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 3. haben je zur Hälfte die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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