Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 102/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Einzelrichterin) vom 29. Mai 2015 - 21 O 367/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.735,00 Euro nebst Zinsen in Höhen von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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